Ermittlung des Stands der Freizügigkeitsleistung bei Heirat
1. Stand vor der Heirat
a) letzter bekannter Stand vor der Heirat

Sie brauchen den letzten bekannten Stand vor der Heirat. Meist ist dies eine Eintrittsleistung. Damit ist die Summe gemeint, die vor der Heirat bei einem Eintritt in eine (neue) Pensionskasse mitgebracht wurde. Ist ein Stand der Austrittsleistung aus der Zeit vor der Heirat bekannt, so kann auch auf diesen abgestellt werden. Wichtig ist einfach, dass derjenige bekannte Wert aus der Zeit vor der Heirat genommen wird, der am nächsten beim Heiratsdatum liegt. 

b) kein Stand aus der Zeit vor der Heirat bekannt?

Ist kein Wert aus der Zeit vor der Heirat bekannt, so nehmen Sie das Datum des ersten Eintritts in eine Vorsorgeeinrichtung (meist die Pensionskasse) und setzen als Guthaben Fr. 0.00 ein; denn auch das ist ein bekannter Stand der Freizügigkeitsleistung aus der Zeit vor der Heirat.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 1985 müssen alle Arbeitnehmer, die den Minimallohn verdienen und das 24. Altersjahr vollendet haben, einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge beitreten. Der Beitritt muss am 1. Januar nach dem 25. Geburtstag erfolgen.

2. erster bekannter Stand der Freizügigkeitsleistung nach der Heirat

Sie brauchen den ersten bekannten Stand der Freizügigkeitsleistung aus der Zeit nach der Heirat. Diesen Wert können Sie bei der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) erfragen. Ist nur der aktuelle Stand bekannt, weil frühere Angaben fehlen, so nehmen Sie diesen Wert.