Ermittlung
des Stands der Freizügigkeitsleistung bei Heirat
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1. Stand vor der Heirat |
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a) letzter bekannter Stand vor der Heirat |
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Sie brauchen den letzten bekannten Stand vor der Heirat. Meist ist dies eine
Eintrittsleistung. Damit ist die Summe gemeint, die vor der Heirat bei einem Eintritt in
eine (neue) Pensionskasse mitgebracht wurde. Ist ein Stand der Austrittsleistung aus der Zeit vor der
Heirat bekannt, so kann auch auf diesen abgestellt werden. Wichtig ist
einfach, dass derjenige bekannte Wert aus der Zeit vor der Heirat genommen wird,
der am nächsten beim Heiratsdatum liegt.
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b) kein Stand aus der Zeit vor der Heirat bekannt? |
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Ist kein Wert aus der Zeit vor der Heirat bekannt, so nehmen
Sie das Datum des ersten Eintritts in eine Vorsorgeeinrichtung (meist
die Pensionskasse) und setzen als Guthaben Fr. 0.00 ein; denn auch
das ist ein bekannter Stand der Freizügigkeitsleistung aus der Zeit vor
der Heirat.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 1985 müssen alle Arbeitnehmer, die den
Minimallohn verdienen und das 24. Altersjahr vollendet haben, einer
Einrichtung der beruflichen Vorsorge beitreten. Der Beitritt muss am 1.
Januar nach dem 25. Geburtstag erfolgen.
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2. erster bekannter Stand der Freizügigkeitsleistung nach der Heirat |
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Sie
brauchen den ersten bekannten Stand der Freizügigkeitsleistung aus der Zeit
nach der Heirat. Diesen Wert können Sie bei der
Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) erfragen. Ist nur der aktuelle Stand
bekannt, weil frühere Angaben fehlen, so nehmen Sie diesen Wert. |
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