Hinweise
1. Zielpublikum: mit der Materie wenig Vertraute

Diese Website richtet sich in erster Linie an den Laien, der mit Hilfe der nötigen Angaben von Dritter Seite selber den Vorsorgeausgleich berechnen kann. Damit soll vor allem Eheleuten, die eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen schliessen wollen, die Möglichkeit gegeben werden, den Vorsorgeausgleich selber zu gestalten. Sollte die Rechnung beispielsweise ergeben, dass beide in etwa den gleichen Berag abzugeben haben, liegt wohl ein Verzicht auf den Ausgleich nahe. Damit sich das Gericht von der Angemessenheit einer Lösung überzeugen kann, können zudem die Grundlagen der Berechnung ausgedruckt und einer Vereinbarung beigelegt werden. Im Weiteren soll die Website das Vertrauen in die Abrechnungen der Pensionskassen fördern. Oft wird wohl ein Ehegatte an der Abrechnung einer Pensionskasse zu unrecht zweifeln, da sie für ihn nicht nachvollziehbar ist. Die Website ermöglicht es ihm, kostenlos eine zweite Meinung einzuholen. Eine Kontrolle der von den Vorsorgeeinrichtungen gelieferten Eckdaten ist allerdings auch mit diesem Programm nicht möglich. Hier muss der Versicherte oder sein Ehegatte weiterhin darauf vertrauen, dass die mitgeteilten Daten stimmen. Zudem gilt es zu beachten, dass Berechnungen von verschiedenen Kassen zu leicht unterschiedlichen Resultaten führen können, je nachdem wie genau aufgezinst wird. Die Regeln, an die wir uns halten, finden sich weiter unten. In der Regel sollten die Differenzen aber weniger als 1% des Gesamtbetrages ausmachen. Erst bei grösseren Differenzen lohnt es sich weiter abzuklären, woher der Unterschied kommt.

2. Beschränkte Funktionalität

Die Ausrichtung der Website auf Personen, die in Fragen des Vorsorgeausgleichs über keine besonderen Kenntnisse verfügen, führt zu einer bloss beschränkten Tauglichkeit für den professionellen Gebrauch. Dafür ist die Vollversion bestimmt. Unter anderem ist es auf dieser Website nicht möglich, den Ausdruck zu individualisieren. Weiter fehlt eine wichtige Funktion, welche erst die volle Nachvollziehbarkeit der Berechnung ermöglicht. Die Aufzinsungen zeigen nämlich nur das Endresultat, nicht aber die einzelnen Zwischenschritte. In der Vollversion kann deshalb bei Zweifeln an der Höhe des berechneten Zins eine Kontrolle durchgeführt werden. Es gibt die Möglichkeit, in einer separaten Berechnung den Betrag mit dem Datum des Beginns und des Endes der Periode einzugeben und sich die Daten der einzelnen Schritte anzeigen zu lassen. Eine vollständige Ausgabe dieser Daten in der ordentlichen Abrechnung ist aber auch bei der Vollversion nicht möglich, da unterschiedliche Zinssätze zu vielen Zwischenschritten führen. Eine vollständige Ausgabe aller relevanten Daten würde bei komplizierten Berechnungen eine unübersichtlichen Darstellung zur Folge haben, weshalb darauf verzichtet wird. Weitere Informationen zur Vollversion finden sich in der entsprechenden Rubrik auf der linken Navigationsleiste.

3. Technische Hinweise

Die Website ist auf eine Bildschirmauflösung von 768x1024 optimiert, führt aber auch bei 800x600 noch zu akzeptablen Darstellungen. Empfohlen wird der Schriftgrad "mittel" bzw. "normal" und die Einstellung "Vollbild", da es sonst Probleme mit der Darstellung geben kann. Als Browser muss der Internet-Explorer von Microsoft ab Version 5.5. empfohlen werden. Zwar ist die Darstellung auch mit dem Netscape Navigator ab Version 6.0 in der Regel nicht zu beanstanden. Bei diesem Browser können sich bei Berechnungen mit vielen Einmaleinlagen aber Probleme beim Ausdruck ergeben, da der Seitenumbruch durch den Programmierer nicht festgelegt werden kann. In der Light-Version auf der Website ist dieser Nachteil allerdings selten bemerkbar, da nur Berechnungen mit maximal drei Einmaleinlagen möglich sind. Der Browser muss so eingestellt sein, dass Cookies akzeptiert werden und die Unterstützung von Java-Script aktiviert ist.

4. Berechnungsregeln

Die massgeblichen Gesetze zum Vorsorgeausgleich schweigen darüber, wie die Aufzinsung genau vorzunehmen ist. Es steht nur fest, dass mit Zinseszinsen gerechnet werden muss. Dieses Programm hält sich - teilweise in Abweichung zu einer früheren Version (Brunner/Vetterli, Vorsorgeausgleich, 1.0) - an folgende Regeln:

1. Zur Aufzinsung wird die mathematische Zinseszinsformel verwendet.
2. Bei Anfang und Ende wird nur der erste oder letzte Tag mitgerechnet, nicht beide.
2.1. Die Dauer vom 1.1.2000 bis 1.1.2001 ist also ein Jahr und nicht ein Jahr und ein Tag.
3. In Zwischenschritten wegen Änderung des Zinssatzes werden End- und Anfangstag gezählt.
3.1. Die Dauer vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2002 ist diesfalls ein Jahr.
4. Beträgt die Dauer nicht genau ein Jahr, werden die restlichen Tage in Jahre umgerechnet.
4.1. 183 Tage sind, wenn ein Schalttag inbegriffen ist, 183/366 = 0.500000 Jahre.
4.2. 183 Tage sind, wenn kein Schalttag inbegriffen ist, 183/365 = 0.50136986 Jahre.
4.3. Die Umrechnung der Resttage geschieht nach Tag, nicht nach Monat.
4.3.1. Dauer des Januars beträgt nicht 1/12 Jahr, sondern 31/365 Jahr = 0.08493 Jahre.
5. Bis 31.12.2002 wird mit einem Zinssatz von 4.00% p.a. gerechnet.
6. Ab 1.1.2003 wird mit einem Zinssatz von 3.25% p.a. gerechnet.
7. Ab 1.1.2004 wird mit einem Zinssatz von 2.25% p.a. gerechnet.

Die Änderung der Berechnungsregeln im Vergleich zur früheren Version (Vorsorgeausgleich 1.0) liegt darin begründet, dass bei Zwischenrechnungen, wie sie bei mehreren Zinssätzen nötig werden, eine Mischung zwischen Zinseszins für ganze Jahre und pro-rata-temporis Berechnung für die angebrochenen Jahre zu Differenzen im Vergleich mit einer kontinuierlichen Aufzinsung führt. Diese Differenz schien unerwünscht, weshalb neu die mathematische Zinsformel angewendet wird. Der Wechsel sollte nicht überbewertet werden, da die Resultate der beiden Berechnungsarten nur relativ geringfügig voneinander abweichen.

5. Juristisches

Die Berechnungen und Ausführungen auf dieser Website erfolgen ohne Gewähr.
Die Website stammt von den Autoren Rolf Brunner und Rolf Vetterli.
Anfragen können an Rolf Brunner, Dorfstrasse 21, 9122 Mogelsberg
oder an folgende E-Mailadresse: webmaster@vorsorgeausgleich.ch gerichtet werden.